Eine Halteverbotszone ist ein mit Halteverbotszeichen eingegrenzter Bereich im öffentlichen Verkehrsraum. Das Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot, gekreuztes rundes Schild) verbietet das Parken sowie auch das Halten. Am Anfang der Zone zeigt der weiße Pfeil vom Bordstein weg in Richtung Straße, der weiße Pfeil am Endschild zeigt Richtung Gehweg und beendet die Zone.
Nein, dazu benötigt man eine Ausbildung und eine Lizenz. Nur dann und nur mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung darf man in den öffentlichen Straßenverkehr eingreifen, was ansonsten eine Straftat darstellt.
Bei einem Verkehrssicherungsunternehmen, wie zum Beispiel wir das sind, können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Wir stellen Anträge, holen alle notwendigen Genehmigungen ein, erstellen Lagepläne und Stellprotokolle. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Das ist ganz unterschiedlich. Zum ersten verlangen die Verkehrssicherungsfirmen unterschiedliche Preise für ihre Leistungen, weiterhin sind die Gebühren der Verkehrsbehörden von Stadt zu Stadt unterschiedlich, die können beispielsweise 12,50€ betragen, aber auch mal in Höhe von 120,-€ ausfallen. Bei den meisten Ämtern liegen die Gebühren zwischen 15,-€ und 45,-€. Auch für die in der Halteverbotszone ausgeübte Tätigkeit sind die Gebühren unterschiedlich hoch. Für einen Umzug sind diese meist günstig, bei Container, Rüstung oder Hebebühnen können die Gebühren schon wieder höher ausfallen. Wir bringen das für Sie in Erfahrung, egal was Sie vorhaben.
In der Regel reichen 15 Meter. Ein durchschnittlicher LKW (7,5t) hat eine Ladefläche von 6,10m Länge, dazu die Fahrerkabine und die heruntergeklappte Ladebordwand macht zusammen ca. 10m, dazu noch 5m zum Rangieren. Braucht man noch einen Transporter oder einen Anhänger für den LKW oder wird ein Möbellift eingesetzt, benötigt man eine längere Halteverbotszone, bis 25m wäre dafür ratsam. Aber Sie entscheiden, wie viel Platz Sie benötigen, wir sperren jede Länge für Sie ab.
Sie sollten eine Halteverbotszone beantragen, wenn Sie einen beparkten Bereich (keine privaten Parkplätze) im öffentlichen Verkehrsraum für Ihre geplante Maßnahme (zum Beispiel Umzug, Container, Anlieferung ect,) für einen bestimmten Zeitraum für sich in Anspruch nehmen möchten.
Für eine Halteverbotszone benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung. Greifen Sie ohne diese in den öffentlichen Verkehrsraum ein, stellt dies eine Straftat dar und hat eine Anzeige der zuständigen Verkehrsbehörde zur Folge.
Wenn Sie bereits über eine Genehmigung verfügen, müssen Sie trotzdem eine Verkehrssicherungsfirma, wie zum Beispiel uns, beauftragen. Bitte lassen Sie die Genehmigung oder ein Duplikat von dieser dem aufstellenden Unternehmen zukommen. Die Gebühren für die Genehmigung entfallen natürlich bei der Rechnungsstellung des Aufstellers.
Für die Bezahlung der Halteverbotszone stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können per Überweisung, über Paypal oder per Kreditkarte bezahlen. Natürlich können Sie Ihre Rechnung auch bei uns im Büro in bar begleichen.
Sollte Ihre Stadt auf unsere Website nicht gelistet sein, schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns kurz an und teilen Sie uns Ihre gewünschte Stadt mit. Wir kontaktieren dann die örtliche Verkehrsbehörde, bringen die Höhe der Gebühren in Erfahrung und unterbreiten Ihnen ein gutes Angebot für die komplette Halteverbotszone Ihrer gewünschten Stadt.
Eine Bestellung können Sie natürlich auch wieder stornieren. Allerdings können schon Kosten angefallen sein, beispielsweise für die Beantragung, Erstellung von Lageplan oder Gebühren seitens der Behörde für die bereits erteilte Genehmigung, die dann dem Kunden in Rechnung gestellt werden müssen, bzw. mit der bereits schon geleisteten Zahlung bei der Rückerstattung verrechnet werden.