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Die Antworten auf Ihre Fragen zum Halteverbot

Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen rund ums Thema Halteverbot beantragen. Wir ergänzen und aktualisieren diese Fragen stetig. Sollten dennoch Fragen offen sein, dann kontaktieren Sie uns gerne.

Halteverbot beantragen

Was ist eine Halteverbotszone?

Eine Halteverbotszone ist ein mit Halteverbotszeichen eingegrenzter Bereich im öffentlichen Verkehrsraum. Das Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot, gekreuztes rundes Schild) verbietet das Parken sowie auch das Halten. Am Anfang der Zone zeigt der weiße Pfeil vom Bordstein weg in Richtung Straße, der weiße Pfeil am Endschild zeigt Richtung Gehweg und beendet die Zone.

Darf ich eigenständig eine Halteverbotszone einrichten?

Nein, dazu benötigt man eine Ausbildung und eine Lizenz. Nur dann und nur mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung darf man in den öffentlichen Straßenverkehr eingreifen, was ansonsten eine Straftat darstellt.

Wo kann ich das Halteverbot für meinen Umzug beantragen?

Bei einem Verkehrssicherungsunternehmen, wie zum Beispiel wir das sind, können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Wir stellen Anträge, holen alle notwendigen Genehmigungen ein, erstellen Lagepläne und Stellprotokolle. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Wie viel kostet ein Halteverbot für einen Umzug?

Das ist ganz unterschiedlich. Zum ersten verlangen die Verkehrssicherungsfirmen unterschiedliche Preise für ihre Leistungen, weiterhin sind die Gebühren der Verkehrsbehörden von Stadt zu Stadt unterschiedlich, die können beispielsweise 12,50€ betragen, aber auch mal in Höhe von 120,-€ ausfallen. Bei den meisten Ämtern liegen die Gebühren zwischen 15,-€ und 45,-€. Auch für die in der Halteverbotszone ausgeübte Tätigkeit sind die Gebühren unterschiedlich hoch. Für einen Umzug sind diese meist günstig, bei Container, Rüstung oder Hebebühnen können die Gebühren schon wieder höher ausfallen. Wir bringen das für Sie in Erfahrung, egal was Sie vorhaben.

Wie lange vorher muss das Halteverbot beantragt werden?

In der Regel reichen 15 Meter. Ein durchschnittlicher LKW (7,5t) hat eine Ladefläche von 6,10m Länge, dazu die Fahrerkabine und die heruntergeklappte Ladebordwand macht zusammen ca. 10m, dazu noch 5m zum Rangieren. Braucht man  noch einen Transporter oder einen Anhänger für den LKW oder wird ein Möbellift eingesetzt, benötigt man eine längere Halteverbotszone, bis 25m wäre dafür ratsam. Aber Sie entscheiden, wie viel Platz Sie benötigen, wir sperren jede Länge für Sie ab.

Warum sollte ich eine Halteverbotszone beantragen?

Sie sollten eine Halteverbotszone beantragen, wenn Sie einen beparkten Bereich (keine privaten Parkplätze) im öffentlichen Verkehrsraum für Ihre geplante Maßnahme (zum Beispiel Umzug, Container, Anlieferung ect,) für einen bestimmten Zeitraum für sich in Anspruch nehmen möchten.

Brauche ich eine Genehmigung für ein Halteverbot?

Für eine Halteverbotszone benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung. Greifen Sie ohne diese in den öffentlichen Verkehrsraum ein, stellt dies eine Straftat dar und hat eine Anzeige der zuständigen Verkehrsbehörde zur Folge.

Ich habe bereits eine Genehmigung, was muss ich tun?

Wenn Sie bereits über eine Genehmigung verfügen, müssen Sie trotzdem eine Verkehrssicherungsfirma, wie zum Beispiel uns, beauftragen. Bitte lassen Sie die Genehmigung oder ein Duplikat von dieser dem aufstellenden Unternehmen zukommen. Die Gebühren für die Genehmigung entfallen natürlich bei der Rechnungsstellung des Aufstellers.

Wie kann ich die Halteverbotszone bezahlen?

Für die Bezahlung der Halteverbotszone stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können per Überweisung, über Paypal oder per Kreditkarte bezahlen. Natürlich können Sie Ihre Rechnung auch bei uns im Büro in bar begleichen.

Es steht keine Halteverbotszone für meine Stadt zur Auswahl, was nun?

Sollte Ihre Stadt auf unsere Website nicht gelistet sein, schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns kurz an und teilen Sie uns Ihre gewünschte Stadt mit. Wir kontaktieren dann die örtliche Verkehrsbehörde, bringen die Höhe der Gebühren in Erfahrung und unterbreiten Ihnen ein gutes Angebot für die komplette Halteverbotszone Ihrer gewünschten Stadt.

Kann ich meine Bestellung stornieren?

Eine Bestellung können Sie natürlich auch wieder stornieren. Allerdings können schon Kosten angefallen sein, beispielsweise für die Beantragung, Erstellung von Lageplan oder Gebühren seitens der Behörde für die bereits erteilte Genehmigung, die dann dem Kunden in Rechnung gestellt werden müssen, bzw. mit der bereits schon geleisteten Zahlung bei der Rückerstattung verrechnet werden.

Halteverbot richtig aufstellen

Darf ich Privatgelände absperren lassen?

Nein, Privatgelände darf nicht abgesperrt werden. Sollten sich auch in geringer Entfernung Ihrer gewünschten Adresse keine öffentlichen Parkplätze zum Absperren befinden, raten wir Ihnen, sich mit dem Hauseigentümer/ Grundstückseigentümer in Verbindung zu setzen, um eine private Übereinkunft zu finden.

Darf ich die Schilder für die Halteverbotszone verschieben?

Nein, die gestellten Verkehrsschilder dürfen von einer nicht autorisierten Person keinesfalls verschoben werden. Sollten Sie eine Veränderung der Halteverbotszone benötigen, kontaktieren Sie bitte das Verkehrssicherungsunternehmen. Diese, bzw. wir, werden dann den Antrag und den Lageplan für die Verkehrsbehörde abändern/ anpassen und die Schilder vor Ort nach Ihren Wünschen umstellen.

Wie lange vorher muss das Halteverbot aufgestellt werden?

In der Regel sagt man, die Schilder müssen 72 Stunden vorher aufgestellt werden. Einige Behörden verlangen, dass zwischen dem Tag der Aufstellung und dem Tag der Maßnahme 3 volle Werktage liegen müssen, wobei der Samstag mit als Werktag zählt. So stellen wir auch unsere Schilder auf, also beispielsweise am Montag für den Freitag. In Leipzig zählt der Sonntag als Zwischentag mit, es kann von Stadt zu Stadt ein wenig abweichen.

Wann benötige ich eine beidseitige Halteverbotszone?

Eine beidseitige Halteverbotszone wird zum Beispiel benötigt, wenn die Straßenbreite zu schmal ist. Es muss immer eine Restbreite von mindestens 3,50m für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr  verbleiben. Wird auf beiden Seiten der Straße mit PKW geparkt, kann zum Beispiel in diesem Fall exakt eine Restbreite von 3,50m gewährleistet sein.

Stehen Sie aber auf einer Seite mit einem breiteren Umzugswagen in Ihrer Halteverbotszone, ist die Mindestbreite nicht mehr vorhanden und es muss gegenüber eine weitere Halteverbotszone eingerichtet werden. Manchmal fordern auch die Verkehrsbehörden, dass in zu engen Straßen auf beiden Seiten ein Halteverbot eingerichtet werden muss. In diesen Fällen ist es auch für Sie/ für Ihr Umzugsunternehmen wesentlich einfacher, den Möbelwagen einzuparken.

Darf ich Einfahrten absperren?

Nein, Einfahrten dürfen nicht abgesperrt werden. Allerdings können sich Einfahrten im Bereich Ihrer Halteverbotszone befinden, Sie dürfen diese jedoch nicht zuparken. Beispielsweise stehen vor Ihrem Hauseingang 2 PKW-Längen Parkfläche zur Verfügung, danach kommt eine Einfahrt und danach wieder Parkflächen, dann richten wir die Halteverbotszone über die gesamte Länge ein. Sie entscheiden dann, ob Sie mit 2 kleineren Transportern Ihren Umzug durchführen oder mit dem Nachbarn sprechen, ob der LKW vor der Einfahrt stehen darf, sodass Sie bei Bedarf rangieren können.

Was beinhaltet das Aufstellprotokoll?

Im Aufstellprotokoll werden die Kennzeichen der Fahrzeuge vermerkt, welche zum Zeitpunkt der Schilderaufstellung im Bereich der Halteverbotszone standen. Das bedeutet nicht, dass diese Fahrzeuge am Tag der Maßnahme nicht abgeschleppt werden dürfen, diese Fahrzeughalter müssen genau wie alle anderen am Gültigkeitstag/ tage der Halteverbotszone den abgesperrten Bereich freihalten.

Das Aufstellprotokoll dient einzig und allein zu Beweiszwecken, deshalb auch oft Beweisliste oder Negativliste genannt. Mit Hilfe dieses Protokolls kann bei Streitfragen nachgewiesen werden, zu welchem Zeitpunkt die Schilder aufgestellt wurden. Des Weiteren hat jeder Bürger, welcher sein Fahrzeug länger als 3 Tage am gleichen Ort geparkt lässt, die Pflicht, sich beim Ordnungsamt zu informieren, ob an diesem Ort und in diesem Zeitraum eine verkehrsregelnde Maßnahme geplant ist.

Während der Halteverbotszone

Wo gilt und wo endet das Halteverbot?

Das Halteverbot gilt in dem Bereich zwischen Verkehrszeichen „Anfang“ (gekreuztes rundes Schild mit Zusatzzeichen darunter, der Pfeil auf dem Halteverbotszeichen zeigt vom Bordstein weg Richtung Straße) und  Verkehrszeichen „Ende“ (gekreuztes rundes Schild mit Pfeil Richtung Bordstein).

Darf ich Fahrzeuge, die in meiner Halteverbotszone parken abschleppen lassen?

Natürlich dürfen Sie alle Fahrzeuge, welche in dem Zeitraum, an dem Ihre Halteverbotszone gilt, abschleppen lassen. Beauftragen Sie aber bitte nicht auf eigene Faust einen Abschleppdienst, in diesem Fall müssen Sie oft mit den Abschleppkosten in Vorkasse gehen und bekommen diese unter Umständen erst nach einem langwierigen Gerichtsprozess erstattet. Informieren Sie bitte das Ordnungsamt, diese machen in der Regel eine kurze Halterermittlung und prüfen, ob dieser in der Nähe wohnt und momentan zu Hause ist. Bleibt dies erfolglos, rufen die Politessen einen Abschleppdienst und Sie haben mit den Kosten nichts am Hut.

Was passiert, wenn der Falschparker wegfährt und der Abschleppdienst schon unterwegs ist?

Fährt der Falschparker weg und der Abschleppdienst ist bereits unterwegs, jedoch noch nicht vor Ort, muss der Fahrzeughalter eine Anfahrtspauschale zahlen, welche nicht unerheblich ist. In der Regel berechnen die Abschleppunternehmen dafür knapp die Hälfte der gesamten Abschleppkosten.

Schon aus diesem Grund ist es wichtig, das Sie nicht in Eigeninitiative einen Abschleppdienst beauftragen, sondern den Weg über das Ordnungsamt gehen. Diese verhängen bei ihrer Ankunft sofort ein „Knöllchen“ und machen Beweisfotos. So kann der Falschparker nicht ungestraft davonkommen.

Kann ich die Halteverbotszone bei Bedarf auch verlängern?

Selbstverständlich können Sie die Halteverbotszone auch zeitlich verlängern, allerdings müssen dabei Stellfristen/ Umbeschriftungsfristen (3 volle Werktage zwischen Antrag+Umbeschriftung und dem Tag der Maßnahme) eingehalten werden, um eine rechtliche Handhabe für ein eventuelles Abschleppen falsch parkender Fahrzeuge aufrecht zu erhalten.

Die Verlängerung der Geltungszeit einer Halteverbotszone muss auch von Seiten des Verkehrssicherungsunternehmen, in dem Fall wir, beim Ordnungsamt beantragt werden. Die Behörde erstellt dann erneut eine Genehmigung.

Was passiert danach

Muss ich die Schilder abbauen?

Die Schilder müssen Sie natürlich nicht selber abbauen, dies ist im Service von uns mit inbegriffen.

Muss ich die Nachbarn informieren, dass Parken wieder erlaubt ist?

Sie müssen Ihre Nachbarn nicht informieren, dass das Parken wieder erlaubt ist. Hat man natürlich ein gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn, kann man diese ja im Vorfeld der bevorstehenden Halteverbotsmaßnahme informieren. Es kommt schon mal vor, das die Schilder in der „Macht der Gewohnheit“ übersehen werden.

Muss ich das Straßenverkehrsamt informieren, dass die Halteverbotszone aufgehoben ist?

Nein, Sie müssen das Straßenverkehrsamt nicht informieren, das die Halteverbotszone aufgehoben bzw. die Maßnahme beendet ist. In manchen Städten wird dies von der Behörde gefordert, das liegt dann aber in der Pflicht der Verkehrssicherungsfirma, also bei uns. Es gibt dann ein Formular dafür, welches ausgefüllt und dem Amt zurückgesendet wird.
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