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Halteverbot beantragen auch in Ihrer Stadt

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Preis für Ihre Halteverbotszone (inkl. aller Gebühren und inkl. MwSt)

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Wichtige Informationen zum Halteverbot

Wichtig zu wissen: im angegebenen Preis sind bereits alle Kosten und Gebühren für die notwendigen Genehmigungen der jeweiligen Stadt und auch die Mehrwertsteuer bereits inbegriffen. Sie haben also keine weiteren Zusatzkosten. Die Gebühren bei den Städten für eine Halteverbotszone können teilweise sehr unterschiedlich sein, was die starken Preisschwankungen erklärt. Auf diese Gebühren haben wir leider keinen Einfluss.

Eine Absperrung über Nacht kann nicht genehmigt werden. Wenn Sie beispielsweise Ihre Halteverbotszone für 3 Tage buchen von 7:00 Uhr bis 20:00, dann gilt diese Zeit nicht durchgängig, sondern immer nur für die jeweiligen Tage. Ab 20:00 Uhr bis zum nächsten morgen 7:00 Uhr gilt die Halteverbotszone nicht.

Bei Baustellen, Containerstellungen oder sonstigen Sondernutzungen erhebt die Stadt möglicherweise Gebühren in unterschiedlicher Höhe, die wir nicht im Vorfeld berechnen können. Wir werden Sie, falls nötig, diesbezüglich umgehend in Kenntnis setzen.
onlne bestellung

Online Bestellung

Beantragen Sie Ihre Halteverbotszone für die gewünschte Stadt ganz bequem online über unser Onlineformular.
behoerdliche genehmingung

Behördliche Genehmigung

Das Einrichten eines Halteverbots erfordert die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Wir kümmern uns darum.
beidseitige sperrung

Beidseitige Sperrung

Auf Wunsch richten wir die Halteverbotszone auch auf beiden Straßenseiten für Sie ein.
mehrere adressen beantragen

Mehrere Adressen beantragen

Sie benötigen zwei oder mehr Halteverbotszonen für Ihr Vorhaben? Kein Problem! Bestellen Sie über das Onlineformular direkt für die 2., 3., 4., etc. Adresse mit.
schilderabbau

Schilder auf- und abbauen

Wir stellen für Sie die Halteverbotsschilder sachgerecht auf (inkl. Aufstellprotokoll) und bauen sie nach Ablauf der Halteverbotszone auch wieder ab.
kundensupport

Online Bestellung

Bei Fragen und Wünschen zum Bestellformular oder zum Halteverbot, stehen wie Ihnen per Email oder telefonisch zur Verfügung.

Halteverbotszone beantragen in 3 Schritten

Kein Stress mehr mit Behörden. Buchen Sie bequem online, wir übernehmen den Rest.
Hinweis: Hinweis: Beantragen Sie Ihre Halteverbotszone bitte rechtzeitig. Da wir für Sie auch die erforderliche Genehmigung einholen, sind mindestens 14 Tage Vorlaufzeit nötig, dies verlangen die Verkehrsbehörden an Bearbeitungszeit. Wir möchten die Beantragung auf verkehrsrechtliche Anordnung bei den Behörden fristgerecht vornehmen, damit die Halteverbotsschilder 72 Stunden vor dem Termin planmäßig und rechtskräftig durch uns aufgestellt werden können. Über das folgende Formular können Sie das Halteverbot für Ihre Stadt rechtzeitig beantragen.
1. FORMULAR AUSFÜLLEN

1. Halteverbot wählen

Suchen Sie sich aus der Städteliste die passenden Halteverbotszone raus. Sie können bei Bedarf auch mehrere Halteverbote mit einmal bestellen.
1
ring gelb
adresse datum zeit

2. Daten eingeben

Legen Sie fest, wann Sie die HVZ brauchen, was der Grund ist und ob Sie weitere Optionen zubuchen wollen. 
2
ring blau
schritt3

3. Rechnungsdaten

Geben Sie Ihre Rechnungsdaten an und wählen Sie eine Zahlungsmethode. Sie bekommen nach Bestellung eine Rechnung, die Sie auch in Ihrem Kundenkonto einsehen können.
3
ring rot
kreise gestrichelt
pattern weiß

Warum über uns buchen?

Zuverlässig
Zertifiziert
Zufrieden

Zuverlässig

Wenn Sie Ihre Halteverbotszone rechtzeitig bei uns beantragen, sorgen wir dafür, dass Ihre Halteverbotszone sachgemäß eingerichtet ist, wenn Sie sie brauchen. Mit unseren zuverlässigen Partnern kümmern wir uns um alle behördlichen Genehmigungen, das richtige Aufstellen der Schilder inkl. Aufstellprotokoll und auch wieder um den Abbau der Schilder.

Zertifiziert

Das Aufstellen einer Halteverbotszone auf eigene Faust ist unzulässig, rechtswidrig und kann zu unerwünschten Geldstrafen führen. Lassen Sie uns das machen! Als zertifiziertes Unternehmen kümmern wir uns um alle wichtigen Dinge und übermitteln Ihnen per Email alle notwendigen Dokumente.

Zufrieden

Durch die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen, Straßendiensten und Behörden, stellen wir sicher, dass die Halteverbotszonen auch eingerichtet werden können. Somit richten wir täglich Halteverbote ein, auch in Ihrer Stadt. Zahlreiche zufriedene Kunden können dies bestätigen.

Häufige Fragen zu Ihrem freien Parkplatz

Darf ich eigenständig eine Halteverbotszone einrichten?

Nein, dazu benötigt man eine Ausbildung und eine Lizenz. Nur dann und nur mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung darf man in den öffentlichen Straßenverkehr eingreifen, was ansonsten eine Straftat darstellt.

Es steht keine Halteverbotszone für meine Stadt zur Auswahl, was nun?

Sollte Ihre Stadt auf unsere Website nicht gelistet sein, schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns kurz an und teilen Sie uns Ihre gewünschte Stadt mit. Wir kontaktieren dann die örtliche Verkehrsbehörde, bringen die Höhe der Gebühren in Erfahrung und unterbreiten Ihnen ein gutes Angebot für die komplette Halteverbotszone Ihrer gewünschten Stadt.

Wie groß sollte meine Halteverbotszone sein?

In der Regel reichen 15 Meter. Ein durchschnittlicher LKW (7,5t) hat eine Ladefläche von 6,10m Länge, dazu die Fahrerkabine und die heruntergeklappte Ladebordwand macht zusammen ca. 10m, dazu noch 5m zum Rangieren.

Braucht man noch einen Transporter oder einen Anhänger für den LKW oder wird ein Möbellift eingesetzt, benötigt man eine längere Halteverbotszone, bis 25m wäre dafür ratsam. 

Aber Sie entscheiden, wie viel Platz Sie benötigen, wir sperren jede Länge für Sie ab.

Darf ich Fahrzeuge, die in meiner Halteverbotszone parken abschleppen lassen?

Natürlich dürfen Sie alle Fahrzeuge, welche in dem Zeitraum, an dem Ihre Halteverbotszone gilt, abschleppen lassen. Beauftragen Sie aber bitte nicht auf eigene Faust einen Abschleppdienst, in diesem Fall müssen Sie oft mit den Abschleppkosten in Vorkasse gehen und bekommen diese unter Umständen erst nach einem langwierigen Gerichtsprozess erstattet. Informieren Sie bitte das Ordnungsamt, diese machen in der Regel eine kurze Halterermittlung und prüfen, ob dieser in der Nähe wohnt und momentan zu Hause ist. Bleibt dies erfolglos, rufen die Politessen einen Abschleppdienst und Sie haben mit den Kosten nichts am Hut.

Kann ich die Halteverbotszone bei Bedarf auch verlängern?

Selbstverständlich können Sie die Halteverbotszone auch zeitlich verlängern, allerdings müssen dabei Stellfristen/ Umbeschriftungsfristen (3 volle Werktage zwischen Antrag+Umbeschriftung und dem Tag der Maßnahme) eingehalten werden, um eine rechtliche Handhabe für ein eventuelles Abschleppen falsch parkender Fahrzeuge aufrecht zu erhalten.

Die Verlängerung der Geltungszeit einer Halteverbotszone muss auch von Seiten des Verkehrssicherungsunternehmen, in dem Fall wir, beim Ordnungsamt beantragt werden. Die Behörde erstellt dann erneut eine Genehmigung.

Muss ich das Straßenverkehrsamt informieren, dass die Halteverbotszone aufgehoben ist?

Nein, Sie müssen das Straßenverkehrsamt nicht informieren, das die Halteverbotszone aufgehoben bzw. die Maßnahme beendet ist. In manchen Städten wird dies von der Behörde gefordert, das liegt dann aber in der Pflicht der Verkehrssicherungsfirma, also bei uns. Es gibt dann ein Formular dafür, welches ausgefüllt und dem Amt zurückgesendet wird.

Das sagen unsere Kunden

staedte uebersicht

Städte und Preise für Ihre Halteverbotszone

Wir bieten deutschlandweit Halteverbote an. Je nach Region sind die Preise für die Beantragung von Halteverbotszonen unterschiedlich. Das hängt mit den verschiedenen Gebühren der jeweiligen Städte zusammen. 

So kostet das Einrichten einer Halteverbotszone in Berlin um die 88 €, wohingegen in München Halteverbotszonen ab 129 € beantragt werden können. 

Egal ob für Events, Ihren Umzug, eine geplante Baustelle oder sonstiger Bedarf, wir beantragen das Halteverbot für Sie.
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