1. Anwendungsbereich
Nachfolgende Vereinbarungen sind Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Annemüller UMZÜGE, Christian Annemüller und dem Verbraucher/ Nutzer der angebotenen Dienste, nachfolgend -Kunde- genannt.
Abweichende Bestimmungen und Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Grundlage des Handelns der Firma Annemüller UMZÜGE, Christian Annemüller ist die Straßenverkehrsordnung und die Vorgaben der jeweils zuständigen Behörden/ Städte/ Gemeinden.
2. Angebote, Aufträge, Leistungen, Rücktritt
Die Firma Annemüller UMZÜGE behält sich vor, behördliche Beantragungen, Besichtigungen und Einrichtung der Halteverbotszone vorzunehmen, auch wenn die erforderliche Bezahlung in Vorkasse noch nicht erfolgt ist. Eine nicht getätigte Zahlung bedeutet keinesfalls die Stornierung des erteilten Auftrages. Die Firma Annemüller UMZÜGE behält sich vor, alle erbrachten Leistungen, wie vor Ort Besichtigung, behördliche Beantragung bis hin zur Gestellung der Halteverbotsschilder in Rechnung zu stellen, auch wenn die Zahlung des erteilten Auftrages nicht erfolgt ist.
- Jeder Auftrag muss vom Kunden schriftlich erteilt werden.
- Der Kunde ermächtigt die Firma Annemüller UMZÜGE ausdrücklich, vereinbarte Leistungen auch durch Drittanbieter erbringen zu lassen.
- Maßgeblich für eine auszuführende Leistung ist die entsprechende behördliche Genehmigung, sofern diese für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Haltverbotszonen werden ausschließlich gemäß der gültigen Genehmigung aufgestellt.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
- Die Preise sind i. d. R. Bruttopreise inklusive aller behördlichen Genehmigungsgebühren.
- Die Preise werden zum Zeitpunkt der Bestellung/ Auftragerteilung vereinbart.
- Forderungen sind mit Zugang der Rechnung grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig.
- Rechnungen können bar oder per Überweisung bezahlt werden. Ist der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug, kann die Firma Annemüller UMZÜGE die weitere Durchführung sämtlicher Aufträge des Kunden bis zur vollständigen Zahlung dieser Entgelte ablehnen. Alle Halteverbotszonen werden von der Firma Annemüller UMZÜGE, Christian Annemüller erst am Tag des Zahlungseingangs beantragt.
4. Gewährleistung und Haftung
- Die Haftung für Schäden, die keine Personenschäden sind, ist nur bei fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen.
- Die Firma Annemüller UMZÜGE, Christian Annemüller übernimmt keine Haftung, sollten unberechtigte Personen nach der Schildergestellung und Protokollierung unberechtigt Schilder verändern oder entfernen. Die Annemüller UMZÜGE, Christian Annemüller schuldet einzig die Aufstellung der Schilder, nicht aber, dass diese am Tag der Gültigkeit ordnungsgemäß stehen. Zu einer Überprüfung der aufgestellten Schilder zwischen Aufstellung und Gültigkeit ist sie nicht verpflichtet.
- Diew Firma Annemüller UMZÜGE übernimmt keine Haftung in Fällen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
- Insbesondere stellt der Kunde als Auftraggeber und Genehmigungsinhaber und/oder Nutznießer einer Haltverbotszone die Firma Annemüller UMZÜGE von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen oder Schäden frei.
- Die Erteilung der beantragten behördlichen Genehmigung wird von nicht garantiert; die Entscheidung hierüber obliegt der jeweiligen zuständigen Behörde/ Gemeinde/ Stadt. Leistungen, die für die Beantragung erbracht wurden (z.B. Ortsbesichtigungen, Gebühren), sind vom Kunden zu zahlen, auch wenn keine Genehmigung erteilt wird.
- Sollte es sich um einen kurzfristen Auftrag handeln und die Genehmigung
nicht rechtzeitig eintreffen, muss diese trotzdem mit Zahlung des Gesamtpreises bezahlt werden.
6. Gerichtsstand
- Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt, sofern der Kunde eine juristische Person oder Kaufmann ist, als Gerichtsstand Halle als vereinbart.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
7. Sonstiges
- Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der Firma Annemüller UMZÜGE, Christian Annemüller geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Zustimmung von dieser.
- Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.